Wir sind nach DIN EN 15733 zertifiziert!
Seit Juni sind auch wir nach DIN EN 15733 zertifiziert für den Bereich Wohnimmobilien. Für unsere Kunden ändert sich natürlich nichts, denn wir bieten ihnen auch weiterhin unseren kompletten Service rund um die Immobilie an. Die Zertifizierung bestätigt unseren Kunden, dass die Qualität unserer Dienstleistung ihren hohen Anforderungen entspricht.
Für Interessenten oder Verkäufer von Immobilien ist mit dem Zertifikat in jeden Fall eines ersichtlich: Die zertifizierten Makler scheuen keine Mühen sich von unabhängigen Dritten und staatlich anerkannten Institutionen in einem laufenden Prozess überprüfen und transparent durchleuchten zu lassen – Eine Norm die Vertrauen schafft!
Die Norm 15733
Die Zertifizierung nach der DIN-Norm stellt hohe Anforderungen an die Makler. Neben der fachlichen Mindestqualifikation, die dem Immobilienfachwirt (IHK) entspricht, müssen zertifizierte Immobilienmak-ler Verhaltensregeln einhalten und Informationspflichten erfüllen, die den Endverbrauchern sehr zugute kommen. Aufgrund der permanenten Überwachung durch die Zertifizierungsstelle ist gewährleistet, dass die zertifizierten Immobilienmakler die gestellten Anforderungen einhalten. Die Zertifizierung ist zeitlich befristet und verlangt somit die regelmäßige Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens.
Die Norm Vorgaben des Standards DIN EN 15733 sind nun in 31 europäischen Ländern im gleichem Wortlaut geltend und besitzen sowohl im grenzüberschreitenden innereuropäischen Immobilienverkehr, als auch in der Zusammenarbeit mit einem national tätigen Immobilienmakler gleichermaßen Gültigkeit. Die Zertifizierung der Immobilienmakler nach der genannten Norm erfolgt zur Zeit in Deutschland einzig und allein durch die staatlich anerkannte DIA Consulting AG in Freiburg, die in einem deutschlandweiten Pilotprojekt nun erstmals auch ein Immobilienmakler Unternehmen und nicht nur einen Immobilienmakler in Person zertifizierte.
Rechte und Pflichten (Auszug)
Die Makler verpflichten sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als zertifizierte Makler, die Pflichten gemäß den Vorgaben der Europäischen Norm 15733 einzuhalten.
Der Immobilienmakler muss das berechtigte Interesse seiner Auftraggeber schützen und unterstützen
Pflicht zur Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch
Pflicht zur Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch Zertifizierte Makler haben sich auf dem Sachgebiet, für das sie zertifiziert sind, in dem vorgegebenen Umfang (drei Tage á jeweils mindestens sechs Stunden) fortzubilden bzw. an einem Erfahrungsaus-tausch teilzunehmen. Über den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und die Teilnahme an Erfahrungsaustauschveranstaltungen haben die Makler Nachweis zu führen. Dieser Nachweis ist der Zertifizierungsstelle jährlich unaufgefordert vorzulegen.