Verkehrssicherungspflicht – Darauf müssen Eigentümer achten

Auf dem Spielplatz ist die Hängebrücke gerissen, beim Sturm ist ein Ast abgeknickt oder eine Ziegel hat sich vom Dach gelöst. Immer wieder kommt es vor, dass Mieter oder Passanten auf solche Weise zu Schaden kommen. Haften müssen in solchen Fällen Eigentümer, Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Wer seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt, kann solche Situationen vermeiden.

Wann Eigentümer haften

Immobilieneigentümer, Vermieter und WEGs sind rechtlich dazu verpflichtet, Gefahren, die von einem Grundstück ausgehen können, von Dritten abzuwenden. Das heißt, sie sind dafür verantwortlich, dass niemand zu Schaden kommt, der an der Immobilie vorbeiläuft, das Grundstück betritt oder als Mieter oder als Besucher die Immobilie nutzt. Kommt ein Bewohner, Besucher oder Passant zu Schaden, muss der Eigentümer nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Ist das der Fall, so haftet er für den entstanden Schaden nicht.

Vielfältige Gefahrenquellen

Vielen Eigentümern und WEGs ist nicht bewusst, wie viele Gefahrenquellen es auf ihrem eigenen Grundstück gibt und wie sie dieses schützen. Denn hier geht es nicht nur um Schnee oder Glatteis. Zu sichern sind unter anderem Gehwege, Dachkonstruktionen, Fassaden, Balkone, Bäume, Beleuchtung, Gas- und Feuerungsanlagen, Wasserstellen, Spiel- und Müllplätze. Viele Gefahrenquellen können durch regelmäßige Wartung eingedämmt werden.

Eigentümer müssen bei der Sicherung ihrer Immobilie die gesetzlichen Vorgaben beachten. Beispielsweise die örtliche Straßenreinigungssatzung, die Richtlinie zu Feuerstätten, die Aufzugsverordnung oder die Trinkwasserverordnung sind wichtige Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus finden Eigentümer weitere Informationen beim Deutschen Institut für Normung darüber, worauf sie bei ihrer Sicherungspflicht achten müssen.

Verkehrssicherungspflichten delegieren

Eigentümer und WEGs können die Verkehrssicherungspflicht auch zu einem gewissen Teil delegieren. Hausmeister, Wartungsunternehmen oder Streudienste können beispielsweise damit beauftragt werden. Komplett freigestellt werden, können Eigentümer aus rechtlicher Sicht jedoch nicht. Das betrifft auch Versicherungen. Denn werden die Verkehrssicherungspflichten grob vernachlässigt, treten Versicherungen nicht für den entstandenen Schaden ein. Ebenso ist es ein Irrglaube, dass das Aufstellen eines Schildes mit der Aufschrift „Auf eigene Gefahr“ Eigentümer grundsätzlich aus der Verantwortung entlässt. Wer bei der Verkehrssicherungspflicht auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich deshalb professionell beraten lassen.

Sind Sie unsicher, ob Sie Ihrer Verkehrssicherungs- und Betreiberpflicht vollständig nachgekommen sind? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Lebensqualität und die eigene Immobilie

Lebensqualität rund um die eigene Immobilie

Für jeden ist Lebensqualität etwas anderes. Für die einen die Ruhe im eigenen Wohnzimmer, für den anderen der Garten, in dem man sich verwirklichen kann, um den Kopf frei zu bekommen und für den dritten gutes Essen.

 

Wir möchten Ihnen heute etwas aus unserer ‚Lebensqualität‘ vorstellen.

 

Der Besuch des Wochenmarktes in Querum. (Es kann natürlich auch ein anderer Wochenmarkt sein.)

 

In Zeiten der Schnelllebigkeit, der Hektik, des ‚keine-Zeit- habens‘ ist es ein Ort des Abschaltens.

Worte wie Entschleunigung, Ruheoasen bilden…  dies ist eine kleine einfache Freiheit, die man gut in den Alltag einplanen kann. Und für die großen Planer:

Das Einkaufen hat man auch gleich mit erledigt.

 

Das Schlendern zu den einzelnen Ständen, das Ansehen der Obst- und Gemüseauslagen,

das Probieren von Lebensmitteln, das ‚Schnacken‘ mit den Marktbeschickern, das Trinken einer

Tasse Kaffee am Brotwagen oder das mitnehmen eines Cappuccino to Go zu den einzelnen Ständen.

Alles das beruhigt die Nerven und zaubert ein Lächeln auf das Gesicht.

Ganz abzusehen, dass die Waren wahrscheinlich frischer sind als im Supermarkt.

Ein Einkauf auf dem Wochenmarkt, auch wenn es nur 30 Minuten dauert, ist Balsam für die Seele.

 

Glauben Sie es nicht? Probieren Sie es doch einfach mal aus.

Einen Wochenmarkt gibt es auch sicherlich in der Nähe Ihrer Immobilie.

 

Informationen finden sich unter www.braunschweig.de Leben in Braunschweig, Wochenmärkte.

 

Viel Spaß beim Entschleunigen!