Warum ein Makler zum Verkauf der eigenen Immobilie?

Warum eigentlich ein Makler zum Verkauf der eigenen Immobilie?

 

Eine Immobilie verkaufen? Anzeige schalten, 1-2 Besichtigungen durchführen, Käufer aussuchen, Vertrag unterschreiben …. Fertig!

Das denken viele. Und denken damit leider doch falsch.

Fragen Sie sich doch mal Folgendes:

 

  1. Sichere Ermittlung der Marktpreises

Was ist zu viel – was zu wenig? Wir kennen den Markt, die Bodenrichtwerte und

ermitteln einen marktgerechten Preis, um Ihre Immobilie nicht unter Wert zu

verkaufen, aber auch nicht mit einem zu hohen Preis zu ‚verbrennen‘.

  1. Optimale Präsentation Ihrer Immobilie

Für bonitätsstarke Käufer muss der Interessentenkreis mit professionellen Exposés und hochwertigen Inseraten angesprochen werden. Wir bereiten Ihre Immobilie professionell mit allen Unterlagen auf.

  1. Professionelle Werbung

Um den richtigen Käufer zu finden, reicht es oft nicht aus, nur in einem Medium zu inserieren. Wir kennen die relevantesten Vermarktungskanäle und können auch auf vorliegende Kaufanfragen zurückgreifen.

  1. Beschaffung des gesetzlichen Energieausweises (wenn noch nicht vorhanden)

Für jede Immobilien muss der gesetzliche vorgeschriebene Energieausweis vorliegen und seine Daten in den Inseraten übernommen werden. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung des Ausweises und der Erfüllung der Pflichten der EnEV.

  1. Durchführung von Besichtigungen

Terminliche Übereinstimmungen für Besichtigungen zwischen Verkäufer und Interessent sind oft schwer zu koordinieren. Wir vereinbaren Termine und führen die Besichtigungen durch, bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Der Interessent wird dabei im persönlichen Gespräch bereits geprüft. Wir führen  daher keine Sammelbesichtigungen durch, sondern vereinbaren Einzeltermine!

  1. Bonitätsprüfung

Bei ernsthaftem Interesse nach der Besichtigung stellen wir eine Vorauswahl auf Grundlage von Finanzierungsbestätigungen.

  1. Vorbereitung des Kaufvertrages

In den Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes unterstützen wir Sie bei der Vertragsvorbereitung, besprechen den Vertragsentwurf mit Ihnen vor und dokumentieren die Übergabe der Immobilie nach der Kaufpreiszahlung.

  1. Erhaltung der Privatsphäre des Verkäufers

Wir übernehmen die wichtige Pufferfunktion zwischen Ihnen und dem Interessenten der nicht zum Zuge gekommen ist. Damit wird gewährleistet, dass Sie unliebsamen Diskussionen oder Anrufen nicht ausgesetzt werden.

  1. Freizeitgewinn

Warum wollen Sie Ihre knappe Freizeit für den Verkauf und die Besichtigungen

opfern, wenn das Ergebnis am Ende selten so gut ist wie beim Profi?

Warum eigentlich einen Makler zum Verkauf Ihrer Immobilie? …. Warum eigentlich nicht?

Gern helfen wir Ihnen beim Verkauf Ihrer Immobilie!

Ihre Firma IK Immobilien in Braunschweig

Immobilienmakler und der Personalausweis

„Wenn der Immobilienmakler Sie nach dem Personalausweis fragt….“

Nach dem Geldwäsche-Gesetz (GwG) sind wir Immobilienmakler verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen. Das bedeutet, dass wir verpflichtet sind, uns den Personalausweis unserer Kunden zeigen zu lassen und die Daten aus dem Ausweis festzuhalten. Weiterhin müssen wir prüfen, ob unser Kunde eigenes wirtschaftliches Interesse hat, oder für einen Dritten handelt.

Das Geldwäschegesetz sieht vor:

Ab Mitte dieses Jahres müssen wir den Käufer nun aber erst bei ernsthaftem Interesse des Kunden ‚identifizieren‘. Von einem ernsthaften Kaufinteresse ist spätestens auszugehen, wenn auf Wunsch des Kunden ein Kaufvertragsentwurf erstellt und dieser ausgehändigt wurde, eine Reservierungsvereinbarung oder ein Vorvertrag unterzeichnet wurde. Gleiches gilt auch bei einer Anmietung.

Quelle: IVD Nord

Daher wundern Sie sich bitte nicht, wenn wir nach Ihrem Personalausweis fragen und bei Anmietung oder Kauf auch eine Kope fertigen. Diese Unterlagen werden natürlich vertraulich und nach dem Datenschutzgesetz behandelt. Jedoch sind wir dazu verpflichtet, obwohl bei einem Kauf auch der Notar und auch die Bank bei der Finanzierung die Unterlagen prüft und Kopien anfertigt.

Der Gesetzgeber verlangt von allen 3 Seiten diese Prüfung.