Focus-Wahl TOP-Immobilienmakler in Deutschland 2023

„Gute Neuigkeiten! Wir sind ausgezeichnet worden und freuen uns darüber, dass wir zu den Focus Top 1.000 Maklern gehören. Wir zählen damit zu den Besten der Immobilienbranche. Vielen Dank, liebe Kunden und Kollegen für Ihr Vertrauen und für Ihre positiven Bewertungen. Und vielen Dank an FOCUS Magazin, statista & ImmoScout24.

Wir arbeiten weiter, bilden uns weiter, um Ihr Vertrauen zu bestätigen.

Ihr IK Immobilien Team Ines und Ingrid Kruse

Wir bilden uns weiter!

Auch im Jahr 2022 haben wir uns für Sie weitergebildet! Die gesetzlichen Vorgaben sind auf 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren festgelegt. Das ist für uns aber nicht ausreichend. Den Richtlinien des Immobilienverbands Deutschland (IVD) wollen und müssen wir uns mindestens 15 Stunden im Jahr weiterbilden, um das Weiterbildungssiegel zu erhalten.

Dies haben wir auch im Jahr 2022 wieder geschafft und dürfen daher das IVD Siegel führen.

Auch in 2023 werden wir uns für Sie und uns weiterbilden!

Profitieren Sie von unserem Wissen und unserer Erfahrung.

Wir sind nach DIN EN 15733 zertifiziert!

Seit Juni sind auch wir nach DIN EN 15733 zertifiziert für den Bereich Wohnimmobilien. Für unsere Kunden ändert sich natürlich nichts, denn wir bieten ihnen auch weiterhin unseren kompletten Service rund um die Immobilie an. Die Zertifizierung bestätigt unseren Kunden, dass die Qualität unserer Dienstleistung ihren hohen Anforderungen entspricht.

Für Interessenten oder Verkäufer von Immobilien ist mit dem Zertifikat in jeden Fall eines ersichtlich: Die zertifizierten Makler scheuen keine Mühen sich von unabhängigen Dritten und staatlich anerkannten Institutionen in einem laufenden Prozess überprüfen und transparent durchleuchten zu lassen – Eine Norm die Vertrauen schafft!

Die Norm 15733

Die Zertifizierung nach der DIN-Norm stellt hohe Anforderungen an die Makler. Neben der fachlichen Mindestqualifikation, die dem Immobilienfachwirt (IHK) entspricht, müssen zertifizierte Immobilienmak-ler Verhaltensregeln einhalten und Informationspflichten erfüllen, die den Endverbrauchern sehr zugute kommen. Aufgrund der permanenten Überwachung durch die Zertifizierungsstelle ist gewährleistet, dass die zertifizierten Immobilienmakler die gestellten Anforderungen einhalten. Die Zertifizierung ist zeitlich befristet und verlangt somit die regelmäßige Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens.

Die Norm Vorgaben des Standards DIN EN 15733 sind nun in 31 europäischen Ländern im gleichem Wortlaut geltend und besitzen sowohl im grenzüberschreitenden innereuropäischen Immobilienverkehr, als auch in der Zusammenarbeit mit einem national tätigen Immobilienmakler gleichermaßen Gültigkeit. Die Zertifizierung der Immobilienmakler nach der genannten Norm erfolgt zur Zeit in Deutschland einzig und allein durch die staatlich anerkannte DIA Consulting AG in Freiburg, die in einem deutschlandweiten Pilotprojekt nun erstmals auch ein Immobilienmakler Unternehmen und nicht nur einen Immobilienmakler in Person zertifizierte.

Rechte und Pflichten (Auszug)

Die Makler verpflichten sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als zertifizierte Makler, die Pflichten gemäß den Vorgaben der Europäischen Norm 15733 einzuhalten.

Der Immobilienmakler muss das berechtigte Interesse seiner Auftraggeber schützen und unterstützen

Pflicht zur Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch

Pflicht zur Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch Zertifizierte Makler haben sich auf dem Sachgebiet, für das sie zertifiziert sind, in dem vorgegebenen Umfang (drei Tage á jeweils mindestens sechs Stunden) fortzubilden bzw. an einem Erfahrungsaus-tausch teilzunehmen. Über den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen und die Teilnahme an Erfahrungsaustauschveranstaltungen haben die Makler Nachweis zu führen. Dieser Nachweis ist der Zertifizierungsstelle jährlich unaufgefordert vorzulegen.

Ein besonderes Dankeschön!

Unsere Kunden sind für uns immer etwas Besonderes! Aber diesmal durften wir uns über eine ganz besondere Kundin freuen!

Zu unseren zufriedenen Kunden dürfen wir jetzt auch Nina Ruge zählen. Sie sagte uns – und wir sollen das ausdrücklich zitieren: „Eine solch umfassende, faire und professionelle Betreuung hätte ich mir von einem Immobilienmakler-Team niemals träumen lassen. Ich war in einer für mich belastenden Situation, weil der Verkauf mit einem persönlichen Verlust im engsten Familienkreis verbunden war. Die beiden Chefinnen von IK Immobilien haben mich in jeder Hinsicht unterstützt.“

Wir bedanken uns bei Frau Ruge und auch den netten Käufern für eine herzliche und tolle Zusammenarbeit!

Ihr IK Immobilien Team in Zeiten von Corona!

Liebe Kunden und Geschäftspartner!

Update 23. Dezember 2021: Liebe Kunden, wir freuen uns, das wir Ihnen in der Corona-Zeit auch weiterhin unsere Objekete direkt vor Ort zeigen konnten. Es gilt weiterhin bei Besichtigungen: Abstand halten, bitte – wenn möglich – nicht mehr als 2 Personen und – natürlich – das Tragen der FFP2 Maske.

Update 25. März 2020: Seit Montag führen auch wir keine Besichtigungen mehr durch. Wir sind natürlich telefonisch und per Mail für Sie erreichbar. Gern stellen wir Ihnen weiterhin Informationsmaterial für die einzelnen Objekte zur Verfügung. Sie werden natürlich sofort von uns benachrichtigt, wenn Besichtigungen wieder durchgeführt werden können. Bleiben Sie gesund! Wir freuen uns, Sie bald bei einer Besichtigung begrüssen zu können!

Stand heute (18. März 2020) ist unser Büro telefonisch und per Mail erreichbar.

Besichtigungen werden durchgeführt, jedoch nicht bei allen Objekten.

Wir haben es den Eigentümern freigestellt, selbst zu entscheiden, ob wir mit Interessenten kommen sollen oder nicht. Daher kann es passieren, dass wir Ihnen für einzelne Objekte die bewohnt sind, derzeit keine Besichtigungen anbieten können.

Wie immer führen wir nur Einzelbesichtigungen durch und auf das Händeschütteln zur Begrüßung und zur Verabschiedung verzichten wir.

Dafür erhalten Sie von uns ein freundliches Lächeln und eine nette Besichtigung.

Lassen Sie uns gemeinsam durch diese schwierige Zeit kommen!

Bleiben Sie gesund!

Ihr IK Immobilien-Team

Verkehrssicherungspflicht – Darauf müssen Eigentümer achten

Auf dem Spielplatz ist die Hängebrücke gerissen, beim Sturm ist ein Ast abgeknickt oder eine Ziegel hat sich vom Dach gelöst. Immer wieder kommt es vor, dass Mieter oder Passanten auf solche Weise zu Schaden kommen. Haften müssen in solchen Fällen Eigentümer, Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Wer seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt, kann solche Situationen vermeiden.

Wann Eigentümer haften

Immobilieneigentümer, Vermieter und WEGs sind rechtlich dazu verpflichtet, Gefahren, die von einem Grundstück ausgehen können, von Dritten abzuwenden. Das heißt, sie sind dafür verantwortlich, dass niemand zu Schaden kommt, der an der Immobilie vorbeiläuft, das Grundstück betritt oder als Mieter oder als Besucher die Immobilie nutzt. Kommt ein Bewohner, Besucher oder Passant zu Schaden, muss der Eigentümer nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Ist das der Fall, so haftet er für den entstanden Schaden nicht.

Vielfältige Gefahrenquellen

Vielen Eigentümern und WEGs ist nicht bewusst, wie viele Gefahrenquellen es auf ihrem eigenen Grundstück gibt und wie sie dieses schützen. Denn hier geht es nicht nur um Schnee oder Glatteis. Zu sichern sind unter anderem Gehwege, Dachkonstruktionen, Fassaden, Balkone, Bäume, Beleuchtung, Gas- und Feuerungsanlagen, Wasserstellen, Spiel- und Müllplätze. Viele Gefahrenquellen können durch regelmäßige Wartung eingedämmt werden.

Eigentümer müssen bei der Sicherung ihrer Immobilie die gesetzlichen Vorgaben beachten. Beispielsweise die örtliche Straßenreinigungssatzung, die Richtlinie zu Feuerstätten, die Aufzugsverordnung oder die Trinkwasserverordnung sind wichtige Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus finden Eigentümer weitere Informationen beim Deutschen Institut für Normung darüber, worauf sie bei ihrer Sicherungspflicht achten müssen.

Verkehrssicherungspflichten delegieren

Eigentümer und WEGs können die Verkehrssicherungspflicht auch zu einem gewissen Teil delegieren. Hausmeister, Wartungsunternehmen oder Streudienste können beispielsweise damit beauftragt werden. Komplett freigestellt werden, können Eigentümer aus rechtlicher Sicht jedoch nicht. Das betrifft auch Versicherungen. Denn werden die Verkehrssicherungspflichten grob vernachlässigt, treten Versicherungen nicht für den entstandenen Schaden ein. Ebenso ist es ein Irrglaube, dass das Aufstellen eines Schildes mit der Aufschrift „Auf eigene Gefahr“ Eigentümer grundsätzlich aus der Verantwortung entlässt. Wer bei der Verkehrssicherungspflicht auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich deshalb professionell beraten lassen.

Sind Sie unsicher, ob Sie Ihrer Verkehrssicherungs- und Betreiberpflicht vollständig nachgekommen sind? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Braunschweig – Traditionell – Sehenswert

Das neue Braunschweig Buch

Braunschweig und seine Stadtteile und Unternehmen

Braunschweig – das ist die Stadt in der wir leben und arbeiten. Die Stadt in der wir uns wohlfühlen und uns auskennen.

Sowohl auf dem Immobilienmarkt als auch im privaten Umfeld.

Deshalb freuen wir uns sehr, im neuen Braunschweig Buch mit dabei sein zu dürfen.

Freuen Sie sich auf ein Buch über Brauschweig und seine einzelene Stadtteile mit der jeweiligen Historie.

 

Das Grundbuch: Warum ist es so wichtig?

Das Grundbuch: Warum ist es so wichtig?

Der Auszug aus dem Grundbuch gehört zu den wichtigen Unterlagen beim Immobilienverkauf. Doch warum? Eigentümer sind sich bei der Beantwortung dieser Frage, oft nicht sicher. Da jedoch jeder, der eine Immobilie verkaufen möchte, damit vertraut sein sollte, haben wir zusammengefasst, was man unbedingt wissen muss.

Kurz gesagt: Im Grundbuch stehen die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken. Es ist ein öffentliches Verzeichnis aller Grundstücke einer Gemeinde. Durch den Grundbuchzwang muss jedes Bauland in das Grundbuch eingetragen werden. Der Zweck ist, Rechte und Lasten einer Immobilie zu dokumentieren. Zuständig dafür ist das Grundbuchamt.

Das Grundbuch lässt sich in drei sogenannte Abteilungen aufteilen. In Abteilung I befinden sich Informationen zu Eigentümer oder Erbbauberechtigten. Existieren bei einem Grundstück mehrere Eigentümer oder Erbbauberechtigte, steht auch im Grundbuch, wie die einzelnen Anteile aufgeteilt sind und wie das Gemeinschafts- oder Gesellschaftsverhältnis ist. Ändern sich beispielsweise durch einen Immobilienverkauf oder einen Erbfall die Eigentumsverhältnisse, gibt es also einen neuen Besitzer, so muss das im Grundbuch stets aktualisiert werden.

In Abteilung II finden sich alle Lasten und Beschränkungen, die auf einer Immobilie liegen – außer den Grundpfandrechten. Zu den hier vermerkten Lasten gehören zum Beispiel: Reallasten, Nutzungsrechte, Nießbrauchrechte, Erbbaurechte oder Vorkaufsrechte. Beschränkungen können Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke sein.

In Abteilung III stehen die Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden und Pfandrechte. Kreditinstitute interessieren sich in der Regel für diesen Teil des Grundbuchauszugs besonders.

Der Eintrag eines neuen Eigentümers kann erst erfolgen, wenn ein vom Notar beglaubigter Kaufvertrag, Schenkungsvertrag oder Erbschein dem Grundbuchamt vorliegt. Auch bei einem Gläubigerwechsel oder der Übertragung einer bestehenden Baufinanzierung zu einer anderen Bank, muss ein Eintrag ins Grundbuch erfolgen. Die alte Grundschuld muss gelöscht und das neue Verhältnis notiert werden. Finden außerdem wesentliche Änderungen eines Grundstücks statt, zum Beispiel wenn es aufgeteilt wird oder wenn Grundstücke zusammengelegt werden, muss auch das im Grundbuch festgehalten werden.

Der Grundbuchauszug enthält dann alle Grundbucheintragungen eines Grundstücks. Beim Verkauf einer Immobilie ist dieser unerlässlich. Denn damit weist der Immobilienverkäufer dem Kaufinteressenten sowie dem Notar nach, dass er der Eigentümer der Immobilie ist. Außerdem verlangen auch Banken bei einer Beleihungsprüfung einen Grundbuchauszug, bevor ein Kredit gewährt wird und falls dieser über eine Grundschuld abgesichert werden soll.

Da es sich bei Grundbucheinträgen auch um sensible Informationen wie Vermögens- und Schuldverhältnisse von Immobilieneigentümern handelt, ist die Einsicht ins Grundbuch beschränkt. Nur wer über ein berechtigtes Interesse verfügt, darf Einsicht nehmen. Dies umfasst neben dem Eigentümer in der Regel: potentielle Käufer, Gläubiger des Eigentümers mit einem Vollstreckungstitel, Kreditinstitute – wenn die Immobilie als Kreditsicherheit dienen soll – sowie Notare, Gerichte und andere Behörden sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Haben Sie Fragen zum Grundbuch? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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Kleine Zimmer – Tipps und Tricks zum schöner Wohnen!

Kleine Zimmer – So machen Sie das Beste daraus

Das Bad ist winzig? Der L-förmige Grundriss des Wohnzimmers lässt es ungünstig klein erscheinen? Oft sind sich Eigentümer unsicher, wie sie solche schwierigen Grundrisse für den Verkauf der Immobilie richtig in Szene setzen sollen. Einrichtungsexpertin Tina Humburg verrät, mit welchen Tricks man das Optimum aus solchen Räumen herausholen kann.

Farben

Die allgemeine Meinung ist, dass helle Farben Räume größer wirken lassen. Doch das muss nicht immer so sein. Wer mit dunklen Farben die richtigen Akzente setzt, kann so einem Raum mehr „Raumtiefe“ verleihen, zum Beispiel mit hellen Farbtupfern vor einem dunklen Hintergrund. Bilder an der Wand können den Eindruck zusätzlich verstärken. Zudem können dunkle Akzentfarben in Kombination mit hellen Farben bei richtigem Licht mehr Gemütlichkeit erzeugen als kalte, weiße Wände.

Tapeten

Auch mit Tapeten lässt sich mehr Raumtiefe erzeugen. Muster- oder Fototapeten gibt es heute beispielsweise auch mit dreidimensional wirkenden Mustern. Mit einem modernen ästhetischen Muster kann ein Raum optisch „erweitert“ werden.

Möbelgröße

Bei kleinen Räumen gilt: Keine großen Möbel! Die Möbel müssen natürlich zu den Raumproportionen passen. Hier sollte man nicht nur auf eine Schrankwand verzichten. Auch die Ledersitzgruppen oder der Familienesstisch mit sechs Stühlen lassen ein Zimmer noch kleiner wirken.

Möbelfarbe

Ein anderer Trick ist, die Möbel im Zimmer „verschwinden“ zu lassen. Haben die Möbel die gleiche Farbe, beziehungsweise den gleichen Ton wie die Wand, an der sie stehen, wirken sie unauffälliger. Denn das Auge nimmt sie als Teil der Wand wahr. Das erzeugt Ruhe. Und Ruhe vermittelt einen räumlich großzügigeren Eindruck.

Offene Regalflächen

Apropos Ruhe: Vollgestellte Regale sind alles andere als ruhig. Regalflächen sollte also entweder aufgeräumt sein oder verschlossen gehalten werden. Trick der Einrichtungsexpertin ist: Küchenoberschränke auch in anderen Zimmern zu nutzen, durchaus zum Beispiel auch am Boden als Sideboard. Denn Küchenoberschränke sind nicht so tief wie gewöhnliche Sideboards und sparen somit also Platz.

Ordnung

Auch Ordnung erzeugt Platz, beziehungsweise Unordnung Enge. Zum Beispiel im Bad macht sich das sehr bemerkbar. Sind Fläschchen und Tübchen gut verstaut, wirkt das Bad weniger beengt. Auch unifarbene Handtücher sind hier hilfreich im Gegensatz zu bemusterten.

Hat Ihre Immobilie ungewöhnliche oder sogar schwierige Grundrisse? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Wie findet man den optimalen Käufer?

Der optimale Käufer – So finden Sie ihn

Ständig klingelt das Telefon und im E-Mail-Postfach sind 99 ungelesene Nachrichten. Wer derzeit eine Immobilie verkaufen möchte, kann sich vor Anfragen kaum retten. Um sich um alle Interessenten zu kümmern, fehlt die Zeit – ganz zu schweigen von den Besichtigungen. Viele Immobilienverkäufer stehen vor der Frage, wie sie unter all den Interessenten den passenden Käufer für ihre Immobilie finden.

Besichtigungstouristen herausfiltern

Immobilienmakler kennen das „Phänomen“: vermeintliche Interessenten, welche die Immobilie besichtigen, aber gar nicht am Kauf interessiert sind – Besichtigungstouristen. Profi-Makler wissen aber, wie sie diese Gruppe von den wirklichen Interessenten trennen können. Fragen Sie zum Beispiel bereits vor dem Besichtigungstermin die vollständigen Kontaktdaten der Interessenten ab. Sie können sie aber auch einen Fragebogen ausfüllen lassen, indem Ihre Interessenten erste Angaben zu den einziehenden Personen, Preisvorstellungen und Finanzierungsmöglichkeiten machen müssen. Wer eine Immobilie nur zum Spaß besichtigen möchte, möchte solche Informationen meistens nicht angeben. Auch wenn die Angaben nur vage sind, haben Sie es vermutlich mit keinem wirklichen Interessenten zu tun. Online-Tools wie 360-Grad-Besichtigungen helfen ebenfalls die Interessenten von den Besichtigungstouristen zu trennen. Denn auch hier müssen Kontaktdaten hinterlegt werden.

Bonität prüfen

Wer seine Immobilie verkauft, möchte in der Regel auch wissen, ob sein Kaufkandidat sich diese auch leisten kann. Haben Sie sich für einen Käufer entschieden und dann stellt sich heraus, die Bank finanziert den Kauf nicht, kann die Rückabwicklung des Verkaufs drohen. Unter Umständen kostet Sie das sogar Geld. Abgesehen davon können Sie mit dem Vermarktungsprozess wieder von vorne beginnen. Profi-Makler überprüfen deshalb grundsätzlich die Zahlungsfähigkeit der in Frage kommenden Interessenten. Dazu fordern sie eine Finanzierungszusage beim Kreditinstitut der Bank des Kaufinteressenten an.

Endgültig auswählen

Im Idealfall gibt es auch nach der Bonitätsprüfung immer noch mehrere Kaufinteressenten, aus denen Sie nun den passenden Käufer auswählen müssen. Sie können sich natürlich für den Interessenten entscheiden, der Ihnen als erstes ein abgesichertes Kaufangebot unterbreitet. Sie können aber auch nach Sympathie entscheiden oder zur Not auch per Los. Sie können auch überlegen, wer am besten in Ihre Immobilie oder in die Nachbarschaft passt. Bei zusätzlichen Zahlungen sollten Sie vorsichtig sein. Sie können zwar an den Meistbietenden verkaufen. Nehmen Sie aber Zusatzzahlungen an, die nicht im Kaufvertrag festgehalten wurden, kann es schnell zu Problemen mit dem Finanzamt kommen.

Profi-Makler haben das alles genau im Blick. Durch ihre langjährige Erfahrung helfen sie Ihnen, schnell den passenden Käufer für Ihre Immobilie zu finden.

Sie suchen jemanden, der den richtigen Käufer für Sie findet? Kontaktieren Sie uns! Wir kümmern uns darum.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Besondere Hausübergabe in Gifhorn

Hausübergabe in Gifhorn

Es ist sicherlich eine Besonderheit, dass bei einem Immobilienverkauf nur Damen beteiligt waren.

Die Harmonie stimmte, die Abwicklung war reibungslos und Käuferin und Verkäuferinnen verstanden sich gut.

Zur Übergabe gab es seitens der Verkäuferinnen das traditionelle Brot und Salz für die Käuferin.

Wir wurdenebenfalls mit einen wunderbaren Geschenk für unsere Arbeit belohnt.

Herzlichen Dank an alle Beteiligten für die nette Kommunikation und Zusammenarbeit.

Zum Abschluß gab es noch ein Erinnerungsfoto für alle!

TOP Immobilienmakler der Focus Liste 2019

Immobilienmaklerliste 2019

Haus-Verkauf ? Wohnungs-Verkauf ? Oder Vermietung Ihrer Immobilie?

Wir freuen uns, dass wir nach 2014, 2016, 2017 und 2018 auch im Jahr 2019 wieder zu den TOP-Immobilienmaklern auf der Focus-Liste gehören.

Gern betreuen wir auch Sie bei Ihrem Vorhaben.

Der Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf oder Vermietung

Verkaufsunterlagen: Energieausweis ist Pflicht

Egal, ob ein Haus verkauft oder eine Wohnung vermietet werden soll: Der Energieausweis ist Pflicht. Spätestens beim Besichtigungstermin muss er vorliegen. Fehlt er oder wird gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Folgendes gilt beim Energieausweis zu beachten.

Der Energieausweis ist quasi der Steckbrief des Energiestandards eines Hauses. Er zeigt an, wie viel Energie das Haus verbraucht. Damit es auch für Laien einfach und verständlich bleibt, gibt es die Energieeffizienzklassen. Klasse A+ zeigt einen sehr guten, sparsamen Verbrauchswert. Die unterste Klasse H dagegen bedeutet einen sehr hohen Energieverbrauch. Zusätzlich beinhaltet der Energieausweis auch allgemeine Daten zum Gebäude, wie das Baujahr des Hauses und die Art der Heizung, also beispielsweise Öl oder Gas.

Zu beachten ist, dass es zwei Arten von Energieausweisen gibt: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Um sich den Unterschied zu merken, hilft eine kleine Eselsbrücke: Der Bedarfsausweis bedarf einer Berechnung. Das heißt, ihm liegen keine Verbrauchswerte zu Grunde. Zum Beispiel bei Neubauprojekten trifft das zu. Hier muss schon während der Planung des Hauses der zukünftige Energieverbrauch mit einer komplexen Methode berechnet werden. In diese Berechnung fließen alle Faktoren ein, die die Immobilie betreffen, wie zum Beispiel die Dämmung der Außenwand, die Energieklassen der Fenster, die Heizungstechnik sowie Lage und Bauform des Gebäudes. Damit die Energiewerte von Gebäuden objektiv vergleichbar werden, ist die theoretische Grundlage der Berechnung immer gleich. Dennoch sind die Ergebnisse nur Näherungswerte. Denn Faktoren wie das eigene Heizverhalten oder der typische Energieverbrauch eines Haushalts können nicht mit in die Berechnung einbezogen werden.

Die realen Verbrauchswerte richten sich natürlich stets nach den individuellen Vorlieben der Mitglieder des Haushalts. Duschen einige Haushaltsmitglieder gern länger und fühlen sich nur bei gemütlichen 24 Grad Celsius wohl, so haben diese natürlich eine schlechtere Energiebilanz als jene, die es vielleicht gern frisch mögen und gerne auf dem Sofa mit einem dicken Pullover und zwei Decken sitzen. Der Verbrauchsausweis dagegen stellt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses dar. Denn hier wird der reale Verbrauch gemessen, indem die Zahlen der Heizung und der Warmwasserbereitung herangezogen werden. Meistens dienen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre als Grundlage für die Berechnung.

Bei der Erstellung ist aber Vorsicht geboten. Bei günstigen Angeboten, zum Beispiel im Internet, ist die Qualität oft mangelhaft. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, lässt sich am besten von einem Experten beraten. Immobilienprofis wissen durch ihre langjährige Erfahrung, wer einen geeigneten Energieausweis erstellen kann. In der Regel sind das qualifizierte und zugelassene Fachleute wie Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzausbildung oder Energieberater. Hierbei sollte auf die Unabhängigkeit der Berater geachtet werden.

Haben Sie Fragen zum Energieausweis? Lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

Foto: © ginasanders/Depositphotos.com

Warum gute Immobilienfotos ein Muss sind

Warum gute Immobilienfotos ein Muss sind!

Weil die Nachfrage nach Immobilien zurzeit hoch ist, meinen viele Privatverkäufer, dass sich ihre Immobilie auch mit schlechten Fotos schnell verkauft. Dabei führen schlechte Fotos in der Regel zu unnötigen Besichtigungen und Kommentaren von Interessenten wie: „Das habe ich mir anders vorgestellt.“ Außerdem lässt sich der Preis der Immobilie auch viel besser mit guten Immobilienfotos durchsetzen, wenn sich nämlich der positive Eindruck von den Fotos bei der Besichtigung bestätigt. Denn in der Regel können sich Interessenten leichter entscheiden, ob die Immobilie für sie in Frage kommt, je besser die Fotos sind.

Um einen guten Eindruck zu vermitteln, ist es besser, wenn die Räume auf den Fotos „aufgeräumt“ wirken. Denn: Sind die Räume vollgestellt oder sind zu viele kleinere Objekte zu sehen, fällt es den Interessenten schwer, darin ihre zukünftige Wohnung zu sehen. Ein Expertentipp ist: „Entpersonalisieren“ Sie Räume oder Hof und Garten, bevor Sie Fotos davon machen. Also private Gegenstände, wie beispielsweise Kleidung, Rasierapparat, Rasenmäher oder Ähnlichem sind auf dem Foto besser nicht zu sehen. Experten raten dazu, erst einmal Probefotos zu machen, um Störendes auf den Bildern zu entdecken.

Auch auf genügend Licht kommt es an. Helle Räume sind einladend. Achten Sie auf Gegenlicht, denn es lässt Zimmer dunkel erscheinen. Verdunkeln Sie die Räume auch nicht durch zugezogene Vorhänge und Jalousien. Scheint allerdings die pralle Sonne ins Zimmer werden die Fotos überbelichtet. Zwar kann in solchen Fällen mit Vorhängen oder Jalousien nachgeholfen werden. Allerdings ist es ratsamer, die Zeit mit idealem Licht genau abzupassen. Mit einer Profikamera kann über die Blende und die Verschlusszeit die Lichtmenge reguliert werden.

Ganz wichtig für gute Immobilienfotos ist aber auch die richtige Perspektive. Denn durch die falsche Perspektive können Haus und Räume verzerrt wirken oder Größenverhältnisse falsch erscheinen. Kaufinteressenten werden abgeschreckt, wenn ein Zimmer auf dem Foto zu klein wirkt, obwohl in Wirklichkeit viel größer ist. Hier kommt es auch auf das Objektiv an. Zum Beispiel ist ein Weitwinkelobjektiv sinnvoll, wenn Sie so viel Raum wie möglich auf das Foto bekommen möchten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Weitwinkelobjektive Räume auch zu groß wirken lassen können. Am Ende führt das aber vielleicht zu unnötigen Besichtigungen, wenn die Interessenten dann feststellen, dass Ihre Immobilien ihnen doch zu klein ist. Achten Sie auch darauf, dass keine Linien stürzen. Denn das verzerrt die Räume. Halten Sie für gerade Linien, beispielsweise bei Ecken von Wänden, Türen oder Fenstern auch die Kamera so, dass Kanten im Raum parallel zum Rand des Fotos laufen. Meistens sind das die vertikalen Kanten. Am besten werden die Fotos in der Regel auch in einem Abstand von einem Meter zum Fußboden.

Nachträglich lassen sich Fotos natürlich auch noch bearbeiten, falls Kleinigkeiten nicht stimmen. Fallen die Linien nicht senkrecht, kann der Bildausschnitt etwas geneigt werden. Oder zu dunkle Fotos lassen sich auch aufhellen. Seien Sie mit der Nachbearbeitung aber vorsichtig. Wirkt das Foto zu stark bearbeitet, werden Interessenten skeptisch.

Haben Sie für solchen Aufwand keine Zeit? Oder haben Sie Fragen, wie Sie perfekte Immobilienfotos machen können? Kontaktieren Sie uns! Wir übernehmen das für Sie.

Foto: © Bombaert/Depositphotos.com

Immobilienverkauf: Wie erreichbar muss ich sein?

Immobilienverkauf: Wie erreichbar muss ich sein?

Ständig klingelt das Telefon? Ihr E-Mail-Postfach quillt über? Die Nachfrage am Immobilienmarkt ist weiterhin hoch. Bereits kurz nach der Veröffentlichung ihrer Anzeige können sich Immobilienverkäufer vor Anfragen oft kaum noch retten. Damit Verkäufern kein gutes Angebot durch die Lappen geht, müssen sie fast immer erreichbar sein. Und das etwa drei Monate lang. Denn solange dauert es in der Regel, eine Immobilie zu verkaufen. Lesen Sie hier ein paar Tipps, wie Sie das schaffen können.

Immobilienverkäufer stehen meistens vor der Frage: Habe ich nach der Arbeit noch Zeit und Kraft, mich um den Hausverkauf zu kümmern oder opfere ich meine wenige Freizeit an den Wochenenden dafür? Unter Umständen müssen Verkäufer sogar während der Arbeit erreichbar sein. Um sich also viel Zeit zu sparen, benötigen Sie einen genauen Plan.

Es empfiehlt sich, die Anrufe von Interessenten persönlich anzunehmen. Denn nur so wirken Sie auf den Interessenten mit dem besten Angebot am seriösesten. Wenn ein Interessent Sie mehrmals nicht erreicht, wird er schnell aufgeben und nach einer anderen Immobilie suchen. Auf einen Anrufbeantworter kann ganz verzichtet werden. Oder sprechen Sie gern darauf? Wenn Sie dagegen eine Vertrauensperson haben aus Ihrer Familie oder Ihrem Freundeskreis, zu der Sie Anrufe weiterleiten können, ist das eine bessere Option. Falls diese Möglichkeiten für Sie nicht in Frage kommen, dann überlassen Sie das lieber einem erfahrenen Immobilienprofi, der es gewohnt ist, Interessenten zu managen.

Wenn Sie sich doch selbst darum kümmern möchten, können Sie sich auch ein preiswertes Zweit-Handy mit einer Prepaid-Karte zulegen. Allerdings kommt hier hinzu, dass Sie sich dafür mit Ausweis registrieren müssen. Dann aber können Sie die Nummer in Ihrer Anzeige angeben und wenn dieses Telefon klingelt, wissen Sie, dass es nur ein Interessent sein kann. Zudem hat es den Vorteil, dass Sie Ihre private Telefonnummer nicht verraten. Bei dem Zweithandy können Sie auch Ihre Mailbox besprechen und Interessenten darum bitten, über das Formular Ihrer Onlineanzeige oder per E-Mail mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Versichern Sie, dass Sie sich umgehend zurückmelden werden – was Sie in Ihrem eigenen Interesse natürlich auch tun. Schließlich möchten Sie ja einen zahlungskräftigen Kaufinteressenten nicht verlieren.

Wer nicht ständig telefonisch erreichbar sein kann, dem bleibt natürlich noch die elektronische Post. Hier ist es nicht verkehrt, wenn Sie sich extra eine E-Mail-Adresse für den Verkauf Ihrer Immobilie einrichten. Zum Beispiel „Hausverkauf@xymail.de“. Auch das hat den Vorteil wie beim Prepaid-Handy, dass Sie nicht Ihre private E-Mail-Adresse preisgeben müssen. Zudem verschwinden dann auch keine Interessenten unter Ihren anderen privaten oder geschäftlichen Mails. Aus der Masse an Anfragen gilt es dann, den besten Käufer zu finden und ernstgemeinte von weniger interessierten zu unterscheiden. Das macht viel Arbeit. Ein Immobilienprofi hilft Ihnen zu selektieren. Er führt auch Bonitätsprüfungen durch.

Wenn Sie die E-Mails auch mit Outlook, Thunderbird oder einem anderen E-Mail-Programm verwalten, können Sie die Interessenten auch mit dem jeweils dazugehörigen Kalender verknüpfen und in separaten Ordnern speichern. So behalten Sie den Überblick über den jeweiligen Schriftverkehr, die Kontaktdaten und die verabredeten Termine. Das erweist sich als besonders nützlich, wenn Sie mit den jeweiligen Interessenten Besichtigungstermine vereinbaren.

Fehlt Ihnen die Zeit, um sich optimal um den Verkauf Ihrer Immobilie zu kümmern? Kontaktieren Sie uns! Wir übernehmen das für Sie.

Foto: © jossdim

Wohnen im Alter in Braunschweig

Wohnen im Alter – Selbstbestimmt bleiben

Viele junge Menschen denken nicht darüber nach, wo und wie sie im Alter wohnen werden. Obwohl die meisten nicht in ein Altersheim möchten. Zum Altersheim gibt es jedoch Alternativen, die ein selbstbestimmtes Leben weiterhin ermöglichen. Es ist aber ratsam, sich frühzeitig zu überlegen, welche Wohnform für einen selbst in Frage kommt.

  1. Weiterwohnen in den eigenen vier Wänden

Die meisten, die sich in der eigenen Immobilie wohlfühlen, möchten auch im Alter darin wohnen bleiben. Wenn die Kinder aber aus dem Haus sind und das Treppensteigen schwerfällt, kann das eigene Haus schnell zu groß werden. Allerdings lässt sich das Eigenheim altersgerecht anpassen. So sind der Einbau eines Treppenlifts und das Verbreitern der Türen möglich. Für das Badezimmer gibt es breitere Wannen oder Duschen. Es können Wandstützgriffe angebracht oder die Dusche auch mit einer Sitzgelegenheit versehen werden. Für Rollstuhlfahrer gibt es auch passende WCs. Das kann zwar kostspielig und zeitaufwendig sein, aber so können ältere Menschen länger in ihrem Haus wohnen bleiben. Natürlich ist auch Pflege im eigenen Haus möglich. Häufig übernehmen das Familienangehörige. Wo sie das nicht übernehmen können, hilft ein Pflegedienst.

  1. Wieder jung fühlen in der Senioren-WG

Wenn es bei Studenten klappt, warum nicht auch bei Senioren: die Wohngemeinschaft. Menschen, die sich in einer gleichen Lebensphase befinden, teilen sich eine Wohnung. Besonders Senioren, die über ein niedriges Einkommen verfügen, profitieren davon. Denn die Kosten für Miete, Nebenkosten, oder wenn mal etwas kaputt geht, werden ja geteilt. Ebenso teilen sich die Bewohner Küche und Bad, haben aber dennoch ihr eigenes Zimmer. Die Bewohner der WG können sich gegenseitig unterstützen und im Notfall ist immer jemand da. So wie Studenten lernen, selbstbestimmt zu leben, können sich Senioren ihre Selbstbestimmtheit bewahren.

  1. Immer jemand da, der sich kümmert beim betreuten Wohnen

Senioren, die nach wie vor ihren eigenen Haushalt führen möchten, können beim betreuten Wohnen die Annehmlichkeiten eines Betreuungsservices genießen. Wer Unterstützung im Alltag braucht oder im Notfall Hilfe, für den ist immer ein Betreuer da. Je nachdem, wie selbständig noch jemand ist, erhält er entsprechend viel Betreuung. Senioren, die ihren Alltag noch größtenteils allein bewältigen können, benötigen auch nur wenig Betreuung. Sollten manche Tätigkeiten zunehmend schwieriger werden, kann die Betreuung angepasst werden.  Betreutes Wohnen gibt es sowohl in Einzelapartments oder auch in Wohngemeinschaften.

Haben Sie Fragen, welche Wohnform für Sie geeignet ist? Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich. Wir beraten Sie gern.

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Lebensqualität und die eigene Immobilie

Lebensqualität rund um die eigene Immobilie

Für jeden ist Lebensqualität etwas anderes. Für die einen die Ruhe im eigenen Wohnzimmer, für den anderen der Garten, in dem man sich verwirklichen kann, um den Kopf frei zu bekommen und für den dritten gutes Essen.

 

Wir möchten Ihnen heute etwas aus unserer ‚Lebensqualität‘ vorstellen.

 

Der Besuch des Wochenmarktes in Querum. (Es kann natürlich auch ein anderer Wochenmarkt sein.)

 

In Zeiten der Schnelllebigkeit, der Hektik, des ‚keine-Zeit- habens‘ ist es ein Ort des Abschaltens.

Worte wie Entschleunigung, Ruheoasen bilden…  dies ist eine kleine einfache Freiheit, die man gut in den Alltag einplanen kann. Und für die großen Planer:

Das Einkaufen hat man auch gleich mit erledigt.

 

Das Schlendern zu den einzelnen Ständen, das Ansehen der Obst- und Gemüseauslagen,

das Probieren von Lebensmitteln, das ‚Schnacken‘ mit den Marktbeschickern, das Trinken einer

Tasse Kaffee am Brotwagen oder das mitnehmen eines Cappuccino to Go zu den einzelnen Ständen.

Alles das beruhigt die Nerven und zaubert ein Lächeln auf das Gesicht.

Ganz abzusehen, dass die Waren wahrscheinlich frischer sind als im Supermarkt.

Ein Einkauf auf dem Wochenmarkt, auch wenn es nur 30 Minuten dauert, ist Balsam für die Seele.

 

Glauben Sie es nicht? Probieren Sie es doch einfach mal aus.

Einen Wochenmarkt gibt es auch sicherlich in der Nähe Ihrer Immobilie.

 

Informationen finden sich unter www.braunschweig.de Leben in Braunschweig, Wochenmärkte.

 

Viel Spaß beim Entschleunigen!

Immobilien-Wertermittlung – Kostenlos!?

Kostenlose Wertermittlung Ihrer Immobilie!

Kann dabei ein wirklich realistischer Preis ermittelt werden?

In letzter Zeit wird viel mit kostenloser Wertermittlung für Ihre Immobilie geworben.

Damit Sie zum höchsten Preis Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen können.

Dazu müssen Sie nur die Wohnfläche, Grundstücksgröße und Baujahr angeben.

Die Frage, die sich Ihnen genau in diesem Augenblick stellt und stellen sollte:

Kann bei nur 3 oder 4 Merkmalen bzw. Angaben tatsächlich ein realistischer und marktgerechter Preis ermittelt werden?

 

Die Antwort lautet ganz klar: NEIN!

 

Eine sachliche, marktorientierte und realistische Immobilienbewertung besteht aus mehr als nur diesen wenigen Komponenten.

Grundlage ist natürlich der Bodenrichtwert, Wohnfläche und Grundstücksgröße.

Aber entscheidend für eine Preisermittlung sind zusätzlich der Zustand, evtl. schon durchgeführte Modernisierungen, die Lage, Reparaturstau,

die Ausstattung, die Aufteilung des Grundrisses und die Kenntnis des Fachmanns vom lokalen Immobilienmarkt.

Eine gute Wertermittlung braucht Zeit und ist nicht innerhalb von 10 Minuten erledigt.

Der gut ausgebildete Immobilienfachmann erstellt, auch eine Kurz-Wertermittlung – nicht unter 3-4 Stunden.

 

Unser Standpunkt:

 

Wir beraten Sie gern beim Verkauf Ihrer Immobilie, ermitteln vorab den Marktwert und besprechen diesen gemeinsam mit Ihnen. Innerhalb eines Verkaufsauftrages ist die Kaufpreisermittlung enthalten.

Eine reine Bewertung ohne Verkaufsauftrag erstellen wir ebenfalls für Sie gern. Jedoch müssen wir Ihnen dann eine kleine Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen.

Wieder Top Immobilienmakler 2018

Immobilienmaklerliste 2018

Haus Verkauf, Wohnungs Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie?

Wir freuen uns, dass wir nach 2014, 2016 und 2017 auch im Jahr 2018 wieder zu den Top Immobilienmaklern gehören.

Gern betreuen wir auch Sie bei Ihrem Vorhaben.

Berichterstatter für den IVD

Der Immobilienpreisspiegel vom IVD

Damit Sie auch immer aktuelle Preise erhalten können.

Der IVD bringt jährlich Preisspiegel heraus. Damit Interessenten einen Überblick über Marktpreise erhalten können.

Wir sind Berichterstatter über Vermietungspreise und Verkaufspreise für den IVD.

Damit ein Preisspiegel mit aktuellen Marktpreisen entstehen kann.

Sie möchten mehr darüber erfahren? Rufen Sie uns gern an!

Weiterbildung für Immobilienmakler

Der Immobilienmakler und die Weiterbildungspflicht…

Wir bilden uns weiter – auch weiter als gesetzlich vorgeschrieben!

Der Umfang der Fortbildungsverpflichtung beträgt 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Unklar ist derzeit, welche Bildungsangebote anerkannt werden. Die Details der Fortbildungsverpflichtung werden in einer Rechtsverordnung geregelt. Die allerdings noch nicht erarbeitet ist. Der IVD erwartet, dass die Inhalte der Rechtsverordnung bis Ende dieses Jahres vorliegen. Es ist davon auszugehen, dass u. a. die Bildungseinrichtungen der Europäischen Immobilien-Akademie (EIA) und Deutschen Immobilien-Akademie (DIA) mit ihren Bildungsangeboten anerkannt werden.

Ebenfalls in der Rechtsverordnung ist noch zu regeln, in welcher Weise die Teilnahme an den entsprechenden Seminaren und Veranstaltungen gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden muss.

Neben der Behörde muss auch der Auftraggeber über die erfolgreiche Nutzung eines Weiterbildungsangebotes informiert werden. Wobei in diesem Fall zudem Angaben zur beruflichen Qualifikation zu machen sind. Wie die Pflichten gegenüber dem Kunden über die berufliche Qualifikation und absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen des Gewerbetreibenden und der unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden beschäftigten Personen auferlegt werden, ist ebenfalls der Rechtsverordnung vorbehalten. Aus Sicht des IVD ist es denkbar, dass der Gewerbetreibende auf seiner Webseite seiner Informationspflicht nachkommen kann. Wünschenswert wäre es, wenn private Gütesiegel, wie etwa das Fortbildungssiegel des IVD, einbezogen werden könnten. Insgesamt sollten die entsprechenden Anforderungen an Form und Umfang nicht zu hoch sein. Ein Verstoß kann dann zu einer Abmahnung durch einen Mitbewerber führen.

Quelle: AIZ 16.11.2017

Qualität durch Weiterbildung

Unsere Weiterbildung für unsere Kunden!

Immobilienmakler und der Personalausweis

„Wenn der Immobilienmakler Sie nach dem Personalausweis fragt….“

Nach dem Geldwäsche-Gesetz (GwG) sind wir Immobilienmakler verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen. Das bedeutet, dass wir verpflichtet sind, uns den Personalausweis unserer Kunden zeigen zu lassen und die Daten aus dem Ausweis festzuhalten. Weiterhin müssen wir prüfen, ob unser Kunde eigenes wirtschaftliches Interesse hat, oder für einen Dritten handelt.

Das Geldwäschegesetz sieht vor:

Ab Mitte dieses Jahres müssen wir den Käufer nun aber erst bei ernsthaftem Interesse des Kunden ‚identifizieren‘. Von einem ernsthaften Kaufinteresse ist spätestens auszugehen, wenn auf Wunsch des Kunden ein Kaufvertragsentwurf erstellt und dieser ausgehändigt wurde, eine Reservierungsvereinbarung oder ein Vorvertrag unterzeichnet wurde. Gleiches gilt auch bei einer Anmietung.

Quelle: IVD Nord

Daher wundern Sie sich bitte nicht, wenn wir nach Ihrem Personalausweis fragen und bei Anmietung oder Kauf auch eine Kope fertigen. Diese Unterlagen werden natürlich vertraulich und nach dem Datenschutzgesetz behandelt. Jedoch sind wir dazu verpflichtet, obwohl bei einem Kauf auch der Notar und auch die Bank bei der Finanzierung die Unterlagen prüft und Kopien anfertigt.

Der Gesetzgeber verlangt von allen 3 Seiten diese Prüfung.